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   BGH, 28.04.2016 - III ZR 326/15   

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https://dejure.org/2016,10553
BGH, 28.04.2016 - III ZR 326/15 (https://dejure.org/2016,10553)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2016 - III ZR 326/15 (https://dejure.org/2016,10553)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2016 - III ZR 326/15 (https://dejure.org/2016,10553)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 675 Abs 1 BGB
    Haftung eines Versicherungsmaklers bei Kapitalanlageberatung: Pflicht eines freien Anlagevermittlers zur Aufklärung über Vertriebsprovisionen

  • IWW

    § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollständigkeit eines Emissionsprospektes im Hinblick auf alle erforderlichen Informationen zu den angeführten Vertriebs- und Fondsnebenkosten

  • rewis.io

    Haftung eines Versicherungsmaklers bei Kapitalanlageberatung: Pflicht eines freien Anlagevermittlers zur Aufklärung über Vertriebsprovisionen

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Haftung eines Versicherungsmaklers bei Kapitalanlageberatung: Pflicht eines freien Anlagevermittlers zur Aufklärung über Vertriebsprovisionen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vollständigkeit eines Emissionsprospektes im Hinblick auf alle erforderlichen Informationen zu den angeführten Vertriebs- und Fondsnebenkosten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Vollständigkeit eines Emissionsprospektes im Hinblick auf alle erforderlichen Informationen zu den angeführten Vertriebs- und Fondsnebenkosten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - III ZR 326/15
    Das Berufungsgericht hat in seinem Hinweisbeschluss vom 17. August 2015 zwar verkannt, dass die Senatsentscheidung vom 12. Februar 2004 (III ZR 359/02, BGHZ 158, 110, 116 ff) zur Aufklärungspflicht über Innenprovisionen nicht bankengebundene Vermittler, sondern freie Anlagevermittler betrifft.
  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 170/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - III ZR 326/15
    Es hat jedoch im Anschluss die Ausführungen des Landgerichts zitiert, in denen die Senatsrechtsprechung zur Aufklärungspflicht des freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters über Vertriebsprovisionen (Senatsurteil vom 3. März 2011 - III ZR 170/10, WM 2011, 640 Rn. 11) zutreffend wiedergegeben wird.
  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 404/12

    Aufklärungspflichten des Treuhänders gegenüber den künftigen Kapitalanlegern:

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - III ZR 326/15
    Eine weitergehende Aufklärungspflicht der Beklagten bestand daher nicht (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2013 - III ZR 404/12, WM 2014, 118 Rn. 12 ff).
  • OLG Bamberg, 16.09.2015 - 1 U 143/14

    Beweiswürdigung im Rahmen einer Kapitalanlagesache

    Auszug aus BGH, 28.04.2016 - III ZR 326/15
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg - 1. Zivilsenat - vom 16. September 2015 - 1 U 143/14 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
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